Sie möchten Ihr Geld sicher anlegen, ohne sich langfristig zu binden? Mit unserem PSD KündigungsGeld profitieren Sie von attraktiven Zinsen und bleiben gleichzeitig flexibel. Nutzen Sie die Vorteile dieser cleveren Anlageform und lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten – sicher, flexibel und rentabel.
PSD KündigungsGeld
Sichern Sie sich attraktive Zinsen mit voller Flexibilität!
Unser Plus für Sie
Für Gelder, die in den letzten 6 Monaten nicht bei uns geführt wurden, ist das PSD KündigungsGeld Plus die richtige Wahl für Sie! Hier profitieren Sie von einem Zinssatz von 2,00 % p.a. garantiert bis einschließlich 31.01.2026.
Ihre Vorteile
✓ Aktuell bis zu 2,00 % p.a. bei einer Geldanlage bis 150.000 €
✓ Kurze Kündigungsfrist
von 35 Tagen
✓ Jederzeit Zuzahlungen
möglich
Flexibel anlegen – Wählen Sie, was zu Ihnen passt!
- Für Gelder, die in den letzten 6 Monaten nicht bei uns geführt wurden profitieren Sie vom Sonderzins von 2,00 % p.a. bis 150.000 € garantiert bis 31.01.2026 (ab 150.000,01 € Verzinsung in Höhe von 1,50 % p. a.).
- Über Ihre Zinserträge können Sie vierteljährlich verfügen
- Sie wählen Ihren Anlagebetrag von 2.500 bis 500.000 Euro
- Sie können einen Einmalbetrag anlegen oder Ihre Anlage flexibel aufstocken
- Anstelle einer festen Laufzeit gilt eine 35-tägige Kündigungsfrist (auch für Teilverfügungen)
- Sie investieren in eine kostenfreie Anlage ohne Kursrisiko.
- Ohne Abschluss- und Kontoführungsgebühren.
- Sie profitieren von einem Zinssatz in Höhe von aktuell 1,75 % p. a. bei einer Anlagesumme bis 150.000 € (ab 150.000,01 € Verzinsung in Höhe von 1,50 % p. a.).
- Über Ihre Zinserträge können Sie vierteljährlich verfügen
- Sie wählen Ihren Anlagebetrag von 2.500 bis 500.000 Euro
- Sie können einen Einmalbetrag anlegen oder Ihre Anlage flexibel aufstocken
- Anstelle einer festen Laufzeit gilt eine 35-tägige Kündigungsfrist (auch für Teilverfügungen)
- Sie investieren in eine kostenfreie Anlage ohne Kursrisiko.
- Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem aktuellen Marktzins.
- Ohne Abschluss- und Kontoführungsgebühren.
Ihre Konditionen beim Kündigungsgeld
PSD KündigungsGeld Plus
Anlagebetrag |
Zinssatz p.a.1 |
Kündigungsfrist |
ab 2.500 Euro bis einschließlich 150.000 Euro |
2,00 % p.a. | 35 Tage |
ab 150.000,01 Euro | 1,50 % | 35 Tage |
1 Für Anlagebeträge zwischen 2.500 € und 150.000 € gewähren wir einen garantierten Zinssatz von 2,00 % p.a. bis einschließlich 31.01.2026. Diese Kondition gilt ausschließlich für Gelder, die in den vergangenen 6 Monaten nicht auf einem Konto der PSD Bank RheinNeckarSaar eG geführt oder verwahrt wurden.
Änderungen vorbehalten, gültig seit 16.04.2025.
PSD KündigungsGeld
Anlagebetrag |
Zinssatz p.a.2 |
Kündigungsfrist |
ab 2.500 Euro bis einschließlich 150.000 Euro |
1,75 % | 35 Tage |
ab 150.000,01 Euro | 1,50 % | 35 Tage |
2 Der Zinssatz ist variabel und wird den veränderten Marktverhältnissen angepasst.
Änderungen vorbehalten, gültig seit 10.03.2025.
Wissenswertes zum Thema Kündigungsgeld

Was ist Kündigungsgeld?
Beim Kündigungsgeld gibt es keine vertraglich vereinbarte Laufzeit wie z.B. beim Festgeld. Stattdessen gilt es eine vorgegebene Kündigungsfrist einzuhalten, wenn Sie über Ihr Kapital (oder Teilbeträge) wieder verfügen möchten. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird Ihr gekündigter Betrag inklusive der Zinsen ausgezahlt. Verzinst wird die Anlage variabel, je nach aktueller Marktentwicklung.
Wieso ist Kündigungsgeld eine sichere Anlage?
Je Kunde ist eine gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro vorgeschrieben. Diese stellen wir doppelt sicher, denn wir sind der BVR Institutssicherung GmbH und der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.
TIPP: Denken Sie daran, Ihren Freistellungsauftrag zu nutzen!
Profitieren Sie von bis zu 1.000 Euro steuerfreier Zinsen für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Ihren Wunsch zum Freistellungsauftrag einreichen oder ändern können Sie uns gerne mitteilen.
FAQ Kündigungsgeld
Häufige Fragen & Antworten
Sie können ab einem Betrag von 2.500 Euro das Kündigungsgeld abschließen. Maximal ist eine Einlage in Höhe von 500.000 Euro pro Person möglich.
- Ihr Kündigungsgeld wird jährlich in Abhängigkeit Ihres Geldanlagebetrages verzinst, z.B.:
=> bis 150.000 Euro: 1,75 % p.a.
=> ab 150.000,01 Euro: 1,50 % p.a. - Der Zinssatz ist variabel und wird an den aktuellen Marktzins angepasst.
- Gutgeschrieben werden Ihnen die Zinsen quartalsweise bzw. bei Auflösung nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Tipp: Prüfen Sie Ihren aktuellen Freistellungsauftrag und passen Sie diesen ggfs. an.
- Für Ledige gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro.
- Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag bei uns? Dann können Sie diesen ganz bequem online hochladen: Jetzt Freistellungsauftrag einrichten/anpassen
- Für die Eröffnung des Kündigungsgeld ist für Ein- und Auszahlungen ein Verrechnungskonto erforderlich. Sie können im Bestellvorgang Ihr gewünschtes Verrechnungskonto angeben (z.B. PSD TagesGeld-/PSD Girokonto oder ein Girokonto bei einer anderen Bank).
- Pro Kunde ist nur 1 Kündigungsgeld-Konto möglich.
Nein, das Kündigungsgeld ist eine Anlage ohne Gebühren oder Verwahrentgelt.
Beim Kündigungsgeld gibt es keine vorgegebene Laufzeit. Sie können Ihre komplette Geldanlage oder Teilbeträge jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage. Nach Ablauf dieser Frist können Sie frei über Ihr Kapital verfügen.
Hier können Sie eine Teilkündigung für Ihr Kündigungsgeld einreichen.
Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen in beliebiger Höhe leisten. Die Maximaleinlage beträgt insgesamt 500.000 Euro.
Sie können das Kündigungsgeld einfach online beantragen. Klicken Sie dazu auf den Button "Jetzt abschließen" und wählen Sie zwischen dem Antrag über unser Online-Kontaktformular oder alternativ die direkte Beauftragung über Ihren vorhandenen PSD OnlineBanking-Zugang.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank RheinNeckarSaar eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

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