Förderung der Heizung
Ist Ihre Heizung älter als 15 oder 20 Jahre, verbraucht sie oft mehr als nötig. Sie produziert hohe Heizkosten und schadet dem Klima. Gründe, aus denen sich ein Austausch lohnt. Das Besondere daran: Vom Staat bekommen Sie eine Förderung der Heizung. Abhängig vom gewählten System sind Zuschüsse von bis zu 45 Prozent möglich.
Verschiedene Programme zur Förderung der Heizung
Ganz gleich, ob Sie eine Solaranlage nachrüsten, eine Wärmepumpe einbauen oder das bestehende Heizsystem optimieren: In vielen Fällen bekommen Sie eine hohe Förderung der Heizung. Erhältlich ist diese über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM), wenn Ihr Haus mindestens 5 Jahre alt ist. Wie die Heizungsförderung ausfällt, zeigt die folgende Übersicht:
Holzheizung: Holzheizungen wie Scheitholz-, Pellet- oder Hackschnitzelkessel fördert der Staat genau wie wasserführende Pelletkaminöfen mit Zuschüssen in Höhe von 10 Prozent. Tauschen Sie im gleichen Zuge eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromheizung aus, steigt die Zuschussrate auf 20 Prozent an. Ab 2023 soll die Förderung der Holzheizung dann jedoch nur noch in Kombination mit einer Solaranlage möglich sein.
Wärmepumpe: Wärmepumpen wandeln kostenfreie Umweltwärme in Heizwärme um. Sie arbeiten effizient, verursachen selbst keine Emissionen und werden daher besonders gut gefördert. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 25 bis 30 Prozent, die mit dem Heizungs-Austausch-Bonus um weitere 10 Prozent ansteigen. Für Letzteren müssen Sie nach der Sanierung auf das Heizen mit fossilen Energien verzichten.
Solarthermie: Für Solarthermieanlagen gibt es BEG-Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent. Erhältlich sind diese für neue Anlagen sowie Anlagenerweiterungen. Ob die Solarthermie nur das Warmwasser erhitzt oder auch die Heizung unterstützt, spielt dabei keine Rolle.
Hybridheizung: Besonders attraktiv ist die Förderung der Heizung, wenn Sie mehrere Erneuerbare-Energien-Anlagen kombinieren. Die dabei entstehende Hybridheizung fördert der Staat mit Zuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent. Zudem ist der Heizungs-Austausch-Bonus erhältlich.
Nah- und Fernwärme: Schließen Sie Ihr Haus erstmals an ein Nah- oder Fernwärmenetz an, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 25 bis 35 Prozent. Diese gibt es auch dann, wenn Sie selbst ein Wärmenetz einrichten, um sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn zu versorgen.
Neben der BEG-Förderung für die Heizung gibt es spezielle Förderangebote für Brennstoffzellenheizungen und konventionelle BHKWS. Für Erstere bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von maximal 40 Prozent über das Programm 433 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Alternativ vergütet der Staat selbst erzeugten Strom aus Brennstoffzellen oder Blockheizkraftwerken mit Verbrennungsmotor. Bei kleinen Anlagen lässt sich diese Vergütung pauschal auszahlen.
Reicht die Förderung der Heizung nicht aus? Dann nutzen Sie neben der BAFA-Förderung für das Heizen mit Erneuerbaren auch einen Modernisierungskredit zur Finanzierung der Sanierung. Günstige Darlehen vergibt die KfW im Programm 167.
Energiespartipp: Ist die alte Heizung noch intakt, sparen schon einfache Maßnahmen viel Energie. So zum Beispiel der hydraulische Abgleich, die Dämmung von Rohrleitungen oder der Austausch alter Pumpen. Das Besondere: Der Staat fördert die Heizungsoptimierung genau wie die neue Heizung über die BEG. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Von der höheren Zuschussrate profitieren Sie dabei, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan die Arbeiten vorschlägt.
Alternative: 20 Prozent Steuerbonus für die Sanierung
Alternativ zu den vorgenannten Möglichkeiten steht Ihnen auch ein hoher Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Mit diesem können Sie bis zu 20 Prozent der anfallenden Kosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre steuerlich geltend machen. Erhältlich ist der Bonus für Heizungsanlagen mit Erneuerbaren, Optimierungsarbeiten an der Heizung und die Dämmung an Ihrem Haus.
Attraktive Fördermittel rechtzeitig beantragen
Um die Förderung der Heizung nutzen zu können, kommt es auf die richtige Antragstellung an. Zuschüsse der BEG beantragen Sie dabei vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die KfW-Förderung von Brennstoffzellenheizungen nutzen Sie vor Maßnahmenbeginn das KfW-Zuschussportal und die steuerliche Förderung nehmen Sie nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung in Anspruch.
Stand:12/2022