Schon gewusst?
Der Sparerpauschbetrag wird ab dem 01.01.2023 erhöht. Für Ledige erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro. Für Ehepaare und zusammenveranlagte Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.
Wir passen bestehende Freistellungsaufträge im Januar 2023 wie folgt an:
- Wenn Sie bei uns bereits einen Freistellungsauftrag mit dem maximalen Betrag eingereicht haben müssen Sie nichts tun. In diesem Fall wird Ihr Freibetrag ab dem 01.01.2023 automatisch erhöht.
- Falls Ihr Freistellungsauftrag bei uns aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze ist erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.